Destinationsmanagement

Entwicklung & Betrieb eines digitale Meldescheinsystem für Kommunen im Land Brandenburg

23.05.2023
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Digital und einheitlich. Ziel ist, Kommunen einen einfachen Zugang zum digitalen Meldescheinsystem zu ermöglichen, um Kur- bzw. Gästebeiträge zu erheben und Gästekarten auszugeben.

Ziele

  • Vereinfachung des Meldeprozesses durch Digitalisierung: weniger Papier, weniger Personalressourcen für die Überführung händisch ausgefüllter Meldescheine ins Digitale
  • einfachere Berechnung und Abwicklung von Kur- und Gästeabgaben
  • personalisierte Gästekarten in analoger oder digitaler Form
  • Voraussetzung für überregionale Gästekartenlösungen

Beschreibung 

Die touristische Meldepflicht ist in §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) bestimmt. Damit werden die Beherbergungsstätten gesetzlich verpflichtet, einen besonderen Meldeschein auszufüllen, diesen bereitzuhalten, dafür zu sorgen, dass dieser ausgefüllt wird und schließlich die Meldescheine bestimmten Sicherheitsbehörden auf deren Wunsch auszuhändigen. Wie der besondere Meldeschein auszusehen hat, regelt in Brandenburg das Brandenburgisches Meldegesetz (BbgMeldeG, § 24). Diese sog. „Hotelmeldepflicht“ erfüllt in erster Linie gefahrenabwehr- und strafverfolgungsrechtliche Anforderungen. Für Gastgeberinnen und Gastgeber und Gäste ist es somit eine gesetzlich auferlegte Pflicht, die nicht umgangen, aber mit Hilfe spezialisierter Software, einem digitalen Meldescheinsystem, deutlich vereinfacht werden kann.  
 

Kontakt

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Julia Thoms

Digitale Innovationen

TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH
Babelsberger Str. 26
14473 Potsdam
Deutschland