Destinationsmanagement

Bis zu 10.000 Euro für Kleinprojekte in Ostprignitz-Ruppin

03.05.2024
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Das LEADER Regionalbudget der LAG Ostprignitz-Ruppin fördert Projekte, die dem Gemeinwohl dienen und die einen Beitrag zur Stärkung des ländlichen Gemeinwesens leisten, mit einem Betrag zwischen 500 und 10.000 Euro. In der ersten Auswahlrunde stehen bis zu 130.000 Euro zur Verfügung. Antragsfrist ist der 6. Juni 2024.

In Ostprignitz-Ruppin setzen sich zahlreiche Initiativen und Vereine mit hohem ehrenamtlichen Engagement für die Entwicklung der Region ein. Häufig benötigen sie zur Förderung ihrer Aktivitäten nur geringe finanzielle Mittel, mit denen jedoch ein großer Hebeleffekt für die Region erzielt werden kann. Aus diesem Grund soll in der Förderperiode 2023-2027 das LEADER-Instrument des Regionalbudgets genutzt werden. 

Wie funktioniert's?

Förderfähig sind Ausgaben für kleine investive Vorhaben, z.B. für Fremdleistungen von Handwerkern oder die Beschaffung von Materialien, sowie Sach- und Honorarkosten. Die Förderung kann, bei einem Fördersatz von 100 % je Projekt zwischen 500 und 10.000 Euro betragen. Die Gesamtkosten dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten. Zusätzlich müssen 10% der Fördersumme als unbarer Eigenanteil in Form von Eigenleistungen eingebracht werden. Dazu gehören beispielsweise ehrenamtliche Tätigkeiten zur Umsetzung der Vorhaben vor Ort. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Vereine, Verbände, Stiftungen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts. Die inhaltliche Ausrichtung der Vorhaben muss dem Gemeinwohl dienen und zur sozialen Entwicklung auf dem Lande beitragen. Am 11. Juli 2024 wird der LAG-Vorstand die Vorhaben anhand der Bewertungskriterien bewerten und über die Aufnahme der Kleinprojekte in den Aktionsplan für das Jahr 2024 entscheiden. Bis zum 30.09.2024 muss das Kleinprojekt durch den/die Kleinprojektträger*in realisiert werden. 

Für die 1. Auswahlrunde stehen bis zu 130.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Antragstellung und Abwicklung beim LELF erfolgen über die LAG Ostprignitz-Ruppin. Antragstellende reichen ihren vollständig ausgefüllten Projektbogen und den Kosten- und Finanzierungsplan beim Regionalmanagement Ostprignitz-Ruppin bis zum Stichtag 06. Juni 2024 ein.

Vor jeder Antragstellung sollte außerdem eine Beratung stehen. Das Regionalmanagement steht den Initiativen dazu jederzeit unterstützend und beratend zur Seite!

Kontakt und Beratung:
Regionalmanagement der LAG Ostprignitz-Ruppin 
Mail: opr@bueroblau.de
Tel: 030 – 63 960 37-0

Logo der LAG Ostprignitz-Ruppin